Voraussetzungen zur Annahme in eine private Krankenversicherung

Grundsätzlich können sich alle Personen privat versichern, für die keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Dies sind:

  • Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen 3 aufeinanderfolgende Jahre über der Pflichtversicherungsgrenze lag (4012,50 EUR im Jahr 2008)
  • Selbstständige, Freiberufler und Künstler unabhängig von der Höhe ihres Einkommens
  • Beamte und andere Beihilfeberechtigte wie Richter oder Abgeordnete
  • Studenten, die sich von der Versicherungspflicht der GKV zu Beginn des Studiums bzw. dem Austritt aus der Familienversicherung befreien lassen

Die Aufnahme in die private Krankenversicherung hängt weiterhin von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und der zu versichernden Leistung ab; genauso wie die zu entrichtenden Beiträge. Die PKV kann die Aufnahme allerdings auch verweigern, wenn z.B. bestimmte Vorerkrankungen bestehen.

Rückkehr in die GKV

Wer einmal in der PKV versichert war, wird nur unter bestimmten Bedingungen wieder von der GKV aufgenommen. Der Gesetzgeber will vermeiden, dass der Versicherungsnehmer in jungen Jahren von den niedrigeren Beitragssätzen der PKV profitiert und im Alter wieder in die dann billigere GKV zurück wechselt. Somit kann nur aufgenommen werden, wer wieder versicherungspflichtig wird (dies ist z.B. der Fall bei Aufgabe der Selbstständigkeit und Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Arbeitnehmertätigkeit), unter 55 Jahre ist und das Einkommen nachweislich unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.

Wer sich ganz von der Versicherungspflicht befreien lässt, kann jedoch nicht mehr in die GKV zurückkehren, selbst wenn die genannten Bedingungen zutreffen.

Arbeitslose werden von der Arbeitsagentur automatisch wieder gesetzlich versichert, sofern sie nicht über 55 sind und dementsprechend keine Grundlage mehr für eine Rückkehr in die GKV besteht.