Leistungen

Im Unterschied zu den gesetzlichen Krankenkassen ist das Leistungsangebot bei den PKV erheblich umfangreicher und lässt sich an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Je nach Tarif gibt es unterschiedliche Leistungen. Dies sind z.B.

  • freie Arzt- / Klinikwahl
  • Chefarztbehandlung
  • Zahnersatz
  • Ein- oder Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
  • Sehhilfen
  • zuzahlungsfreie Medikamente
  • Massagen
  • Psychotherapien

Weitere Unterschiede zur GKV sind u.a.:

  • es gibt keine Familienversicherung. Für jedes Familienmitglied muss ein eigener Beitrag entrichtet werden.
  • keine Praxisgebühr
  • die Rechnung geht direkt an den Patienten und wird im Nachhinein von der PKV ganz oder teilweiserückerstattet
  • im Gegensatz zum Krankengeld bei der GKV muss für den krankheitsbedingten Verdienstausfall eine extra Tagesgeldversicherung abgeschlossen werden; es gibt auch kein Kinderkrankengeld (bei Pflege des kranken Kindes)

Standardtarif

Jede PKV muss diesen Tarif anbieten. Er ist vergleichbar mit den Leistungen der GKV und brancheneinheitlich geregelt.

Den Standardtarif können Versichterte wählen, die über 55 Jahre sind, deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze ist und die seit mindestens 10 Jahren in der PKV versichert sind. Der Beitrag orientiert sich am durchschnittlichen Höchstbetrag der GKV.

Durch die Gesundheitsreform wird der Standardtarif ab 1. Janur 2009 vom sogenannten Basistarif abgelöst. In diesen können alle Personen, unabhängig von den sonstigen Aufnahmebedingungen, jederzeit eintreten.